Heilmittelübersicht

Letzte Änderung: 25. Feb 2018 @ 14:13

Heilmittelübersicht und Sammelbestellung
der Varroose-Behandlungsmittel 2018

Achtung neuer Abgabetermin: 9.4.2018

In diesem Jahr werden die Behandlungsmittel nicht mehr durch LRA und LfL gefördert.

Der Kreisverband Oberallgäu organisiert daher für seine Mitglieder eine Sammelbestellung der frei verkäuflichen- und apothekenpflichtigen Heilmittel.

Leider wird der noch ausstehende und notwendige Beschluss zur Aufhebung der Apothekenpflicht von Oxalsäure und Apilife Var nicht mehr im Februar 2018 erfolgen. Nach neuesten Informationen steht die Entscheidung wohl erst im April/Mai an. Bis dahin gehen wir davon aus, dass wir für die apothekenpflichtigen Heilmittel eine Vollmacht vom Besteller benötigen. Weitere Information in der Frühjahrsversammlung oder sich rechtzeitig vor dem Abgabetermin direkt beim 1. Vorstand Florian Bartl melden.

Alternativ zur Bestellung über den Verein/Kreisverband besteht natürlich auch die Möglichkeit sich selbst um die Behandlungsmittel zu kümmern. Für anderweitig gekaufte Behandlungsmittel bitte die Belege immer als Nachweis für das Veterinäramt aufbewahren!

2018 können folgende Behandlungsmittel bestellt werden:

frei verkäufliche Mittel:

  • Ameisensäure 60%ig ad us. vet. (1l/5l)
  • Milchsäure 15%ig ad us. vet. (1l)
  • THYMOVAR® (2x5PI)
  • MAQS®
  • Formivar® 60%ig ad us. vet. (1l)

apothekenpflichtige Mittel:

  • ApiLife VAR®
  • Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % ad us. vet. (2x500ml)
  • OXUVAR® 5.7% ad us. vet. (275ml+1000ml)

Hinweis: APIGUARD® und OXUVAR® 3.5% ad us. vet. (500ml) können nicht bestellt werden.

Auf den Abgabepreis wirkt sich nur der Rabatt der Sammelbestellung aus, da die Förderung wegfällt. Er sollte aber deutlich unter Fachhandels- bzw. Apothekenpreisen liegen. Der Rabatt kann nur dann gewährt werden, wenn die Behandlungsmittel über unseren Imkerverein bestellt werden. Die Bestellung muss bis zum 9. April abgeschlossen sein!

Allgemeine Hinweise zu den derzeitigen Behandlungsmitteln

Die Zulassung der 85%igen Ameisensäure wird nicht mehr weiter verfolgt. Durch die Zulassung der 85%ige AS wäre die Standardzulassung der 60%ige AS weggefallen und das wollte fachseitig niemand verantworten. Als Begründung wurde von der Zulassungsseite angegeben, dass es keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich der Wirkung gibt, wenn die Empfehlungen beachtet werden. Auch soll geprüft werden, ob nicht ein ganz anderes Bekämpfungskonzept notwendig wird, um der Varroa Herr werden zu können, nachdem es die bisher zugelassenen Behandlungsmittel nicht geschafft haben. Man denkt hier an Brutentnahme und mehr Kontrollen durch die Veterinärämter. Der Behandlungsnotstand bleibt aber in Bayern erhalten. Dieser muss aber die Ausnahme bleiben und nicht die Regel. Die 85%ige AS gibt es demnach weiterhin nur nach einer Verschreibung durch einen Tierarzt und anschließendem Kauf in der Apotheke.

Seit 2015 wurde ein neues Mittel gefördert, Formivar®. Es basiert auf Ameisensäure 60% ad us. vet. und ist entsprechend der Herstellerangaben einzusetzen.

PERIZIN® und BAYVAROL® wurden seit 2008 bzw. 2009 wegen zu hoher Rückstandbelastung bzw. zunehmender Varroaresistenz nicht mehr gefördert. Eine Vereinsbestellung scheidet hiermit aus. Wer diese Mittel trotzdem verwenden möchte, muss sich diese in einer Apotheke besorgen. Die Verwendung dieser Mittel muss im Nachweis über die Anwendung von Arzneimitteln eingetragen werden. Das Formblatt und den Abgabebeleg erhält der Besteller von der Apotheke.

MAQS® ist seit 2015 zugelassen, der Wirkstoff in den Streifen ist die Ameisensäure. In der letzten Gesundheitsschulung wurden wir darauf hingewiesen, dass entgegen der Anleitung und Zulassung, das Mittel NICHT während der Tracht eingesetzt werden darf und die bekannten Wartezeiten für AS Behandlung eingehalten werden müssen, da sonst Rückstande der AS im Honig nachweisbar sind. Ausserdem wird empfohlen die Streifen NICHT zwischen zwei Zanderzargen, sondern ähnlich wie bei den Verdunstern nur auf die oberste Zarge gelegt werden sollte, da sonst das Bienenvolk zu stark geschädigt wird. Es bleibt daher eher eine teure Alternative zu den klassischen Verdunstern.

2015 wurde das Mittel Apitraz®der spanischen Firma Calier zugelassen. Apitraz ist verschreibungpflichtig. D.h. Imker, die es einsetzen möchten, benötigen ein Rezept von einem Tierarzt und bekommen das Präparat dann in der Apotheke. Das Mittel basiert auf dem Wirkstoff Amitraz, der ähnlich wirkt wie PERIZIN® und BAYVAROL®, im Verdacht steht krebserregend zu sein und es sind schon Resitenzen der Milben bekannt. Ein interessanter Kommentar findet sich im Blog ‚Bienen leben in Bamberg‘. Ich persönlich, als verantwortungsvoller Imker, würde dieses Mittel nicht einsetzen.

Auch 2018 warten wir immer noch auf die Zulassung des Mittels HopGuard®. Der Wirkstoff basiert auf den Hopfenbetasäuren (HBS) des echten Hopfen und die Rückstandsbelastung soll noch niedriger wie bei anderen organischen Säuren sein, so dass eine Zulassung für die ganzjährige Behandlung der Varroose angestrebt wird. Ein erster Erfahrungsbericht befindet sich hier. Laut fachlicher Meinung wäre das Mittel insbesondere interessant weil sich derzeitige Behandlungslücken schließen lassen könnten.

Neu ist 2017 das Heilmittel OXUVAR® 5.7% ad us. vet. Laut Hersteller bekommt der Imker ein Universalwerkzeug für die Behandlung der Varroose in die Hände. Im Winter mit Kristallzucker mischen und auf die Bienen träufeln. Im Sommer mit Trinkwasser verdünnt auf Schwärme, Ableger und brutfreie Völker sprühen, ähnlich wie mit der Milchsäure. Es liegen bereits Berichte im Imkerfreund 2/17 vor.

Mitte Januar 2018 wurde über die Presse eine Meldung verbreitet, wonach mit Lithiumchlorid die „Wunderwaffe“ gegen die Varroamilbe gefunden worden sei. Viele Fragen rund um diesen Wirkstoff und die Anwendung bei den Bienen sind noch offen und eine Zulassung noch in weiter Ferne. Alle Fachleute warnen deshalb vor „Selbstversuchen“ mit Lithiumchlorid – nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus fachlicher Sicht.

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Lithiumchlorid nicht in der Tabelle 1 der VO (EU) Nr. 37/2010 gelistet und daher die Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren und damit auch bei Honigbienen derzeit verboten ist.

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