Etiketten

Etiketten des Kreisverbandes Imker Oberallgäu

Unser Kreisverband hat 2 neue nassklebende Etiketten drucken lassen. Die Etiketten können ab sofort in der Stückelung von 250 Stück bei uns bestellt werden.

Zum einen hat sich der Kreisverband vom Deutschen Imkerbund e. V. (D.I.B.) ein Rückenetikett, aus dem der regionale Bezug unseres Honigs hervorgeht, genehmigen lassen und das auf dem D.I.B.-Honigglas auf der Rückseite angebracht werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die Abstände links und rechts zum Gewährstreifen in etwa gleich breit sind.

Rückenetikett D.I.B.-Honigglas
Rückenetikett für das D.I.B.-Honigglas. Maße: 46 x 46mm, Preis: 0,03 €

Zum anderen hat der Kreisverband das bisherige quadratische Kreisverbandsetikett modifiziert, so dass es nun alle gesetzlichen Vorgaben (Gewicht, Herkunftsland, Imker(in) und Mindesthaltbarkeitsdatum) erfüllt. Es darf nur in Verbindung mit einem 500-g-Neutralglas verwendet werden.

Der D.I.B. hat 2012 zur Angabe des MHD auf dem Gewährverschluss einige Veränderungen auf der Grundlage der Loskennzeichnungsverordnung vorgenommen, die wir auch in unser Neutralglasetikett eingearbeitet haben.

Die Änderungen kommen erst beim nächsten Druckauftrag zum Tragen. Die neuen Etiketten sind an dem hellen Feld (siehe Abb.) für das MHD zu erkennen. Bis dahin werden von uns noch die alten Etiketten abgegeben.

Neutralglasetikett
Neutralglasetikett (neu) mit Absenderstempel und MHD.
Zusätzlich kann noch ein Sortenetikett aufgeklebt werden. Maße: 60 x 92mm, Preis: 0,04 €
Neutralglas
Foto: K. Schneider 2009
Sieht doch gut aus!

Als Mindesthaltbarkeit wird ein Zeitraum von 2 Jahren ab Abfüllung empfohlen. Wenn z. B. am 15. August 2013 abgefüllt wurde, wird auf dem neuen Etikett als Mindesthaltbarkeitsdatum 15.08.15 angegeben. Wegen der Änderung der Kennzeichnung des MHD von „Mindestens haltbar bis Ende:” (alt) in „Mindestens haltbar bis:” (neu) muss nun zwingend das Datum taggenau angegeben werden. Durch diese Änderung greift die Ausnahmeregelung der Loskennzeichnungsverordnung und die Kennzeichnung des Loses auf dem Etikett ist nicht mehr notwendig (siehe Abb.).

Den passenden Datumstempel können Sie im Bürofachhandel erwerben. Er sollte nach Möglichkeit das Datum nur in Ziffern und das Jahr in Kurzform darstellen, weil ansonsten der Abdruck zu groß wird. Ideal wäre er in den Maßen 3 x 20 mm, z. B. „Trodat Classic 1004 Dater” (4,90 €).

Zur Angabe des Imkers / der Imkerin eignet sich am besten ein Holzstempel (15 x 35 oder 15 x 40 mm). Dieser kann ebenfalls im Bürofachhandel bestellt werden. Es können natürlich auch Aufklebeadressen verwendet werden. Diese sehen auf dem Etikett aber nicht so gut aus wie ein Stempelabdruck. Es sollte zumindest darauf geachtet werden, dass die Klebeadressen nicht über das Etikett hinaus- bzw. in das Logo hineinragen. Hier können Sie günstige Etiketten (15 x 37 mm) bestellen: druckmaus.com.

Für alle Stempelabdrucke muss ein Stempelkissen mit einer schnell trocknenden Stempelfarbe verwendet werden, um ein Verwischen zu verhindern. Selbstfärbende Stempel sind weniger geeignet, weil die Stempelkissen mit dieser Stempelfarbe sehr schnell hart werden und deshalb regelmäßig ausgetauscht werden müssen.

Die Etiketten können nach vorheriger Bestellung auf unseren Versammlungen oder auch direkt von unserer Kassierin Frau Weidhaas bezogen werden.

Wer eigene Etiketten verwendet, muss darauf achten, dass diese mindestens folgende Angaben aufweisen: Den Namen und die Anschrift des Imkers / der Imkerin, die Bezeichnung des Inhalts: „Honig”, „Bienenhonig”, „Allgäuer Honig” o. ä., das Gewicht, das Herkunftsland. Hier: „Deutschland”, Allgäu allein genügt nicht (es ist nur eine Regionalbezeichnung) und das Mindesthaltbarkeitsdatum (siehe oben).

Kommentare sind geschlossen.